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Information des Steueramtes zur Festetzung der Grund- und Hundesteuer für das Kalenderjahr 2021

Thallwitz

Information des Steueramtes

zur

FESTSETZUNG DER GRUND- UND HUNDESTEUER FÜR DAS KALENDERJAHR 2021

 

Hiermit weisen wir alle Steuerpflichtigen darauf hin, dass Sie im Jahr 2021 keinen Steuerbescheid erhalten werden.

Es sei denn, es treten Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht ein. In diesen Fällen ergeht, anknüpfend an den Messbescheid des Finanzamtes bzw. an die An- oder Abmeldung eines Hundes ein entsprechender schriftlicher Steuerbescheid.

 

Die Festsetzung wurde im Amtsblatt 12/2020 vom 18.12.2020 öffentlich bekannt gemacht.

Wir bitten alle Steuerschuldner die Steuern für das Jahr 2021 mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Bescheid ergeben, unter Angabe des Personenkontos/Kassenzeichens auf eines der angegebenen Bankkonten der Gemeindeverwaltung Thallwitz zu den jeweils festgelegten Fälligkeitsterminen zu überweisen oder einzuzahlen.

 

allgemeiner Hinweis:

Bei Grundstücksverkäufen bleibt der Veräußerer Steuerschuldner bis zum Ablauf des Jahres in dem der Verkauf stattgefunden hat. Eine Vereinbarung im Kaufvertrag über den Steuerübergangstermin hat nur privatrechtliche Bedeutung im Innenverhältnis zwischen Veräußerer und Erwerber und hebt die öffentlich-rechtliche Steuerschuldnerschaft nicht auf.