Informationen zum geplanten Entschädigungsanspruch im Fall von Kita- oder Schulschließung im IfSG
Urlaub für Arbeitnehmer wird vom Arbeitgeber nach den Grundsätzen des § 7 Absatz 1 Bundesurlaubsgesetz festgelegt. Der Arbeitgeber ist auch befugt, für das Unternehmen oder für einzelne Abteilungen Betriebsferien unter Anrechnung der Urlaubsansprüche anzuordnen. Ordnet der Arbeitgeber zum Beispiel während der Kita- oder Schulschließung Betriebsferien an, haben betroffene Arbeitnehmer bezahlten Urlaub und ihnen entsteht kein Verdienstausfall.
Nähere Informationen in beiliegendem Informationsschreiben.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Downloads
Weitere Meldungen
Verkauf von Forstfläche in Zwochau
Do, 30. Juli 2026
Die Untere Landwirtschaftsbehörde hat über die Genehmigung zum Verkauf der nachstehenden ...

