Nebelverhangene Landschaft in grau und orange, am Horizont sind schwach Bäume und Felder zu erkennen
Winter 2
Herbstblätter mit Rauhreif und Wintersonne
Winter 3
 

Tierbestandsmeldung 2018

 

Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse (TSK)

- Anstalt des öffentlichen Rechts -

 

Sehr geehrte Tierhalter,

bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalter von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Süßwasserfischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.

 

Die Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Voraussetzung für:

  • eine Entschädigung im Tierseuchenfall,
  • für die Beteiligung der Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung
  • für Beihilfen im Falle der Teilnahme an Tiergesundheitsprogrammen.

 

Die Meldebögen bzw. E-Mail-Benachrichtigungen werden Ende Dezember 2017 an die uns bekannten Tierhalter versandt. Sollten Sie bis Mitte Januar 2018 keinen Meldebogen erhalten haben, melden Sie sich bitte bei der Tierseuchenkasse.

 

Auf dem Meldebogen oder per Internet melden Sie bitte die am Stichtag 1. Januar 2018 vorhandenen Tiere. Sie erhalten daraufhin Ende Februar 2018 den Beitragsbescheid, auf dessen Grundlage Sie dann Ihren Beitrag an die Tierseuchenkasse überweisen.

 

Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG) in Verbindung mit der Beitragssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse.

 

Es ist nicht wichtig, ob Sie die Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken halten, spielt dabei keine Rolle.

 

Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse ist die Tierhaltung bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt anzuzeigen.

 

Bitte unbedingt beachten:

 

Auf unserer Internetseite erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, zu Beihilfen der Tierseuchenkasse, sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldeter Tierbesitzer u.a., Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre), erhaltene Beihilfen, Befunde sowie eine Übersicht Ihrer entsorgten Tiere einsehen.

 

Sächsische Tierseuchenkasse

Anstalt des öffentlichen Rechts

Löwenstr. 7a,

01099 Dresden

Tel: 0351 / 80608-0, Fax: 0351 / 80608-35

E-Mail: info@tsk-sachsen.de Internet: www.tsk-sachsen.de

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Thallwitz
Fr, 08. Dezember 2017

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