Ehemaliger Steinbruch Spielberg in Böhlitz: Gemeinde äußert sich zur Neuverpachtung
PRESSEMITTEILUNG
Gemeinde Thallwitz
In den vergangenen Tagen gab es in der Öffentlichkeit Diskussionen über die künftige Nutzung des ehemaligen Steinbruchs Spielberg im Ortsteil Böhlitz. Die Gemeinde Thallwitz ordnet die Situation wie folgt ein.
Eigentumsverhältnisse und Zuständigkeit
Das Gelände des ehemaligen Steinbruchs ist Privateigentum. Es gehört weder der Gemeinde, noch ist es eine öffentliche Badestelle oder Freizeitanlage. Ob und an wen der Eigentümer das Grundstück verpachtet und welche Nutzung er dort zulässt, entscheidet allein er. Die Gemeinde ist an dem Pachtvertrag nicht beteiligt und hat keine rechtliche Möglichkeit, auf diese privatrechtliche Entscheidung Einfluss zu nehmen. Wie jeder Grundstückseigentümer sind der Eigentümer und die von ihm berechtigten Pächter befugt, das Betreten und Baden auf dem Gelände zu untersagen. Die bereits seit Jahren aufgestellten Verbotsschilder machen dies deutlich.
Nach Kenntnis der Gemeinde bestehen die früheren Pachtverträge mit Kletter- und Tauchvereinen seit über zehn Jahren nicht mehr. Die Nutzung durch Badegäste in den vergangenen Jahren erfolgte nach unserem Kenntnisstand ohne Erlaubnis des Eigentümers.
Verständnis für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger
„Ich kann gut nachvollziehen, dass viele Menschen den Steinbruch an heißen Tagen als Badestelle geschätzt haben und die jetzige Entwicklung bedauern“, erklärt Bürgermeister Pöge. „Gleichzeitig muss ich als Bürgermeister das Eigentumsrecht respektieren. Die Gemeinde kann eine Nutzung, die der Eigentümer nicht erlaubt, weder genehmigen noch dulden.“
Bürgermeister Pöge weist zudem darauf hin, dass das Baden in ehemaligen Steinbrüchen ohne Aufsicht erhebliche Gefahren birgt: große Wassertiefen, steile Kanten, kaltes Tiefenwasser und fehlende Rettungseinrichtungen. Für die Sicherheit an einer solchen Stelle kann niemand einstehen, solange sie keine geregelte Badestelle ist.
Belastungen für Anwohner und Feuerwehr
Die zunehmende Nutzung in den vergangenen Jahren hatte auch Schattenseiten. Anwohnerinnen und Anwohner in Böhlitz waren wiederholt durch Lärm und erhebliche Parkverstöße belastet., so dass es wiederholt zu Einsätzen der Polizei kam. Besonders schwer wiegt, dass die Feuerwehrzufahrt trotz Beschilderung mehrfach zugeparkt war. Gerade in Zeiten vermehrter Feld- und Waldbrände kann dies im Ernstfall Leben und Sachwerte gefährden. Die Gemeinde wird Verstöße gegen Park- und Halteverbote, insbesondere an Rettungs- und Feuerwehrzufahrten, weiterhin konsequent ahnden.
Löschwasserversorgung bleibt gesichert
Der Steinbruch dient der Freiwilligen Feuerwehr als Löschwasserentnahmestelle. Die Bürgerinnen und Bürger können beruhigt sein: Die Löschwasserentnahme und die dafür nötige Zufahrt sind im neuen Pachtvertrag ausdrücklich und ausführlich geregelt und bleiben uneingeschränkt gewährleistet, dies wurde in den zurückliegenden Tagen eingehend von der Gemeindeverwaltung Thallwitz geprüft.
Appell zu einem respektvollen Miteinander
Die Gemeinde bittet alle Beteiligten, die Entscheidung des Eigentümers und der Pächter zu respektieren, das Gelände nicht unbefugt zu betreten und Konflikte nicht vor Ort auszutragen.
„Mir ist ein gutes Miteinander in Böhlitz sehr wichtig“, so Bürgermeister Pöge. „Ich wünsche mir, dass alle Seiten respektvoll miteinander umgehen und das Gespräch suchen, statt Konflikte zu verschärfen. Die Gemeinde hat dafür jederzeit ein offenes Ohr. Die Entscheidung über die Nutzung des Geländes liegt jedoch allein beim Eigentümer und den Pächtern.“
Für Anregungen und Fragen steht die Gemeindeverwaltung als Ansprechpartner zur Verfügung.
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