Öffentliche Ausschreibung der Gemeinde Thallwitz zum Verkauf eines Bauplatzes im Ortsteil Thallwitz
Wichtige Daten im Überblick:
Beschreibung der Immobilie:
Die Gemeinde Thallwitz hat im Ortsteil Thallwitz die rechtskräftige Ergänzungssatzung für das Gebiet „Pappelallee-Ost Thallwitz“ veröffentlicht. Nach Fertigstellung und Abnahme der Bauleistung zur Erschließung des Wohngebietes wird mit dieser Bekanntmachung ein voll erschlossenes Baugrundstück (BG Thallwitz mit Flurstück 951/15 und 951/27) öffentlich zum Kauf angeboten. Durch die bereits vorliegende und rechtskräftige Satzung wird ein nachfolgender Bauantrag in der Regel deutlich schneller durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde bearbeitet.
Zur Sicherung einer gerechten Vergabe der ausgewiesenen Baugrundstücke sind seitens der Gemeinde Thallwitz entsprechende Bauplatzvergabekriterien festgelegt. Mit dieser Richtlinie sind die Vergabekriterien und das Bewertungssystem geregelt. Die Vergabekriterien sind Bestandteil der Ausschreibung und unter folgendem Link: www.gemeinde-thallwitz.de/immobilien/index/kategorie/cat/8/grundstueck auf der Homepage der Gemeinde Thallwitz abrufbar. Die Vergabe erfolgt gemäß Vergabekriterien. Anspruchsbegründend sind die Vergaberichtlinien nicht.
I. Ausschreibungsgrundstücke:
unbebautes Baugrundstück (BG Thallwitz) im Geltungsbereich der Ergänzungssatzung für das Gebiet „Pappelallee-Ost Thallwitz“ in der Gemarkung Thallwitz
BG Thallwitz – mit Flurstück 951/15 und 951/27 (mit insgesamt 1.003 m²)
II. Bemerkungen:
Die zulässige Bebaubarkeit richtet sich nach den Festsetzungen der Ergänzungssatzung. Die Planunterlagen sind auf der Homepage der Gemeinde Thallwitz unter folgendem Link:
www.gemeinde-thallwitz.de/seite/342024/bebauungspläne.html hinterlegt. Gleichzeitig können die Unterlagen während der Öffnungszeiten der Gemeinde Thallwitz, Hauptamt Liegenschaften, nach Terminvereinbarung unter Tel. 03425 / 99 99 112, eingesehen werden.
III. Allgemeine Angaben:
Das Baugrundstück befindet sich im Ortsteil Thallwitz der Gemeinde Thallwitz, Landkreis Leipzig, Sachsen und liegt an der Pappelallee im südöstlichen Teil von Thallwitz. Die Straßenanbindung erfolgt über die Pappelallee; nähere Infrastruktur (ÖPNV, Einkaufsmöglichkeiten, Schulen) sind in Thallwitz bzw. benachbarten Ortsteilen und Gemeinden gegeben.
Die Veräußerung des Baugrundstückes erfolgt als voll erschlossen. Dieses liegt im Geltungsbereich einer Ergänzungsatzung. Die Ermittlung und Abrechnung der einmaligen Erschließungs- und Erstattungsbeträge erfolgt hierbei im Verhältnis der im Satzungsgebiet liegenden Flurstücke zueinander.
Alle einmaligen Erschließungs-, Anlieger- und Kommunalabgabenbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) sowie dem Kommunalabgabengesetz (KAG) für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlagen (Straße, Gehweg, Beleuchtung, Kanal- und Wasseranschluss bis zur Grundstücksgrenze) sind vollständig durch die Gemeinde Thallwitz bezahlt.
IV. Kaufpreis:
Mindestgebot für Grund und Boden: 90,00 Euro pro m²
Zusätzlich fallen einmalig Erschließungskosten in Höhe von 60.000,00 Euro an.
Der Mindestkaufpreis umfasst nicht die Kosten der Hausanschlüsse, diese sind von dem Käufer zu tragen. Auf Anfrage übermittelt die Gemeinde Thallwitz die Liste der zuständigen Versorgungsträger.
Alle mit der Veräußerung verbundenen Kosten sind vom Käufer zu tragen.
V. Angebotsabgabe:
Die Angebotsabgabe ist bis zum 30.11.2026, 15.00 Uhr, in einem verschlossenen Umschlag, zu adressieren an: Gemeindeverwaltung Thallwitz, Dorfplatz 5, 04808 Thallwitz und zu kennzeichnen mit: „Gebot Baugrundstück Thallwitz, Flst. 951/15, 951/27“ möglich.
Anlage: Flurkarte mit Fotos
