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Entwurf der Ergänzungssatzung "Pappelallee Ost Thallwitz"

Bekanntmachung der Gemeinde Thallwitz

 

über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) des Entwurfs der Ergänzungssatzung für das Gebiet der Gemeinde Thallwitz „Pappelallee-Ost Thallwitz“

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Thallwitz hat in seiner Sitzung am 29.02.2024 den Entwurf der Ergänzungssatzung für das Gebiet der Gemeinde Thallwitz „Pappelallee-Ost Thallwitz“ jeweils in der Fassung vom 02.02.2024, den Entwurf Lageplan und die Begründung mit den Anlagen 1 bis 6 gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) gebilligt und dessen öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Unterrichtung der Öffentlichkeit durch Offenlage bestimmt. Gleichzeitig wurde die Durchführung der Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Ziel der Planung ist es, die planungsrechtliche Grundlage für Wohnbebauung und nicht störendes Gewerbe zu schaffen. 

 

Der räumliche Geltungsbereich der Ergänzungssatzung „Pappelallee-Ost Thallwitz“ umfasst die Flurstücke 537/u (Teilfläche), 537/12, 537/13, 951/15, 951/24 (Teilfläche), 951/27 und 1011/3 (Teilfläche) in der Gemarkung Thallwitz. Maßgebend ist die Abgrenzung des Geltungsbereiches in dem beigefügten Lageplan, der Bestandteil der Ergänzungssatzung ist.

 

Die Ergänzungssatzung setzt ein Dorfgebiet (MD) nach § 5 Baunutzungsverordnung (BauNVO) fest. Die allgemeine Zulässigkeit richtet sich nach § 5 Abs. 2 BauNVO. 

 

Folgende Informationen sind verfügbar:

 

Die Planungsunterlagen zum Entwurf der Ergänzungssatzung „Pappelallee-Ost Thallwitz“ bestehen aus den oben genannten Unterlagen und liegen in der Zeit 

 

vom 25.03.2024 bis zum 03.05.2024

 

in der Gemeindeverwaltung Thallwitz, 1. OG, Zimmer 3, Dorfplatz 5, 04808 Thallwitz während der Öffnungszeiten:

Dienstag         9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag     9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Freitag            7.30 - 11.00 Uhr

 

 

Zusätzlich können die Unterlagen im gleichen o.a. Zeitraum auf der Internetseite der Gemeinde Thallwitz www.gemeinde-thallwitz.de unter der Rubrik: Bürger, Leben in der Gemeinde, Bauleitplanung, Bauleitpläne in Offenlage sowie gleichzeitig im zentralen Internetportal des Landes Sachsen eingesehen werden: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/gemeinde-thallwitz/beteiligung/themen/1040283.

Während der Dauer dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen zum Planentwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an  übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Thallwitz, 1. OG, Zimmer 3, Dorfplatz 5, 04808 Thallwitz, abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. 

Nicht fristgerecht bis zum Ende der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes ist ein Antrag nach § 47 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die von dem Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Zeitgleich werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 

Thallwitz, den 15.03.2024

 

 

Thomas Pöge

Bürgermeister

 

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