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Beantragung von Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsraum nach § 29 StVO

Allgemeine Informationen

Die Unterlagen sind zur Genehmigung beim LRA LL Straßenverkehrsamt einzureichen.

Die Bearbeitung des Antrags kann nur erfolgen, wenn alle drei Formblätter ausgefüllt vorliegen.

Rechtsgrundlagen

Die Unterlagen sind zur Genehmigung beim LRA LL Straßenverkehrsamt einzureichen.

Die Bearbeitung des Antrags kann nur erfolgen, wenn alle drei Formblätter ausgefüllt vorliegen.

Notwendige Unterlagen

Die Unterlagen sind zur Genehmigung beim LRA LL Straßenverkehrsamt einzureichen.

Die Bearbeitung des Antrags kann nur erfolgen, wenn alle drei Formblätter ausgefüllt vorliegen.

Ansprechpartner
Ordnungsamt/ FF/ Verkehrsrechtliche Anordnungen

Frau Bettina Ferl
Telefon (03425) 999910
Telefax (03425) 9999119
Formulare
Antrag auf Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum § 29 StVO
Veranstaltererklärung zu § 29 StVO
Versicherungsbestätigung zu § 29 StVO