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Bebauungsplan "Alte Dorfstraße in Thallwitz, OT Lossa"

 

Bekanntmachung der Gemeinde Thallwitz

 

über die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfes des Bebauungsplanes

Alte Dorfstraße in Thallwitz, OT Lossa

 

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Thallwitz hat in seiner Sitzung am 24.09.2020 mit Beschluss-Nr. 41/2020 den 2. Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung „Alte Dorfstraße in Thallwitz, OT Lossa“ in der Fassung vom September 2020 samt Begründung gebilligt und gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

 

Der 2. Entwurf mit Begründung wird in der Zeit vom 26.10.2020 bis einschließlich 30.11.2020 in der Gemeindeverwaltung Thallwitz, Dorfplatz 5 in 04808 Thallwitz im Sekretariat (1. OG), öffentlich ausgelegt und ist zeitgleich im Internet auf folgenden Webseiten eingestellt und abrufbar:

 

                        https://www.gemeinde-thallwitz.de/seite/342034/bauleitplanung.html

   https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

 

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann während der, für den o.g. Zeitraum geänderten, Dienstzeiten


   

Montag

08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 18.00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 08.00 – 12:00 und 13:00 – 16.00 Uhr
Freitag 07:30 – 11:30 Uhr

 

erfolgen.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

Für Rückfragen steht das PLANUNGSBÜRO HANKE, Polenzer Straße 6b in 04827 Machern  (Telefon:  034292 - 710-0, E-Mail: ) zur Verfügung.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird. Von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe der umweltbezogenen Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB sowie von der zusam­menfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

 

Der Geltungsbereich des Plangebietes ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen.

 

 

Thallwitz, den 16.10.2020

 

BM Pöge                              Siegel

Thomas Pöge                                   - Siegel -

Bürgermeister         

 

Übersichtskarte         

 

Informationen zum Bauleitplan (Downloads):

 

Planzeichnung

 

Begründung