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Bebauungsplan "Alte Dorfstraße in Thallwitz, OT Lossa"

               

                  Öffentliche Bekanntmachung

 

Bekanntmachung der Gemeinde Thallwitz

 

über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

zum Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB „Alte Dorfstraße in Thallwitz, OT Lossa“ der Gemeinde Thallwitz

 

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Thallwitz hat in seiner Sitzung am 24.01.2019 mit Beschluss Nr. 06/2019 den Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB „Alte Dorfstraße in Thallwitz, OT Lossa“ der Gemeinde Thallwitz in der Fassung vom 04.01.2019 samt Begründung gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

 

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

Der Bebauungsplan setzt ein Mischgebiet (MI) gemäß § 6 BauNVO fest.

 

Folgende Planungsziele sollen erreicht werden:

  • Schaffung von bedarfsgerechtem Wohnbauland
  • effiziente Auslastung vorhandener medien- und verkehrstechnischer Erschließung
  • Nutzung/Aktivierung eines innerörtlichen Freiflächenpotenziales
  • Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung

 

Es werden Hinweise zu Munitionsfunden, zu Altlasten und Bodenschutz, zum Schutz vor Lichtemissionen, zum Naturschutz, zur Vermessung, zur natürlichen Radioaktivität und zum Telekommunikationsnetz gegeben.

 

Dazu wird eine Planungsdokumentation als Entwurf in der Zeit vom 27.03.2019 bis zum 30.04.2019 in der Gemeindeverwaltung Thallwitz, 1. OG, Zimmer 3, Dorfplatz 5, 04808 Thallwitz öffentlich ausgelegt.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB „Alte Dorfstraße in Thallwitz, OT Lossa“ der Gemeinde Thallwitz, einschließlich der Begründung, ist im Internet wie folgt eingestellt und abrufbar:

 

http://www.gemeinde-thallwitz.de/seite/342034/bauleitplanung.html

http://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

 

Für Rückfragen steht das beauftragte Planungsbüro Dipl.-Ing. Bianca Reinmold-Nöther, Tauchaer Weg 8, 04827 Machern, Telefon (034292) 75352, Fax (034292) 78653, E-Mail zur Verfügung.

 

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann während der, für den v. g. Zeitraum geänderten, Dienstzeiten

 

 

Montag           08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Dienstag        08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch        08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag   08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Freitag           07:30 – 11:30 Uhr

 

erfolgen.

 

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 259/3 und 261 der Gemarkung Lossa.

B-PLan Lossa

Übersichtsplan – Geltungsbereich

 

 

Thallwitz, den 15.03.2019

 

Thomas Pöge

Bürgermeister

 

 

Informationen zum Bauleitplan (Downloads):

 

Planzeichnung

Begründung