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Bekanntmachung der Gemeinde Thallwitz

über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Ergänzungssatzung „Alte Dorfstraße in Thallwitz, OT Lossa“

der Gemeinde Thallwitz

 

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Thallwitz hat in seiner Sitzung am 23.08.2018 mit

Beschluss Nr. 76/2018 den Entwurf der Ergänzungssatzung „Alte Dorfstraße in Thallwitz, OT Lossa“ der Gemeinde Thallwitz einschließlich der Begründung (Stand: 23.08.2018) gebilligt und zur Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt sowie die Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

         Folgende Planungsziele sollen erreicht werden:

          - Schaffung von bedarfsgerechtem Wohnbauland

          - effiziente Auslastung vorhandener medien- und verkehrstechnischer Erschließung

          - Nutzung/Aktivierung eines innerörtlichen Freiflächenpotentiales

          - Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung

 

Es werden Hinweise zu Munitionsfunden, zu Altlasten und Bodenschutz, zum Schutz vor Lichtemissionen, zum Naturschutz, zur Vermessung, zur natürlichen Radioaktivität und zum Telekommunikationsnetz gegeben.

 

Dazu liegt eine Planungsdokumentation als Entwurf in der Zeit vom 17.09.2018 bis zum 17.10.2018 in der Gemeindeverwaltung Thallwitz, 1. OG, Zimmer 3, Dorfplatz 5, 04808 Thallwitz während der Dienststunden

 

Montag          09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Dienstag        09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch       09:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag   09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Freitag            07:30 – 11:00 Uhr

 

für jedermann zur Einsicht aus.

 

Gleichzeitig werden die Unterlagen im Internet auf www.gemeinde-thallwitz.de und im

zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt.

 

         Sie haben Gelegenheit, sich schriftlich zu äußern. Auf Wunsch wird Ihnen das Vorhaben

näher erläutert. Hinweise und Anregungen werden nach entsprechender Prüfung und Abwägung in der weiteren Planung berücksichtigt.

 

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 259/3 und 261 der Gemarkung Lossa.

 

 

 

Thallwitz, den 07.09.2018

 

Thomas Pöge

Bürgermeister

 

Informationen zum Bauleitplan (Downloads):

 

Begründung

Bebauungskonzept

Planzeichnung