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Ordnungsamt - Feuerwerk

 

Information des Ordnungsamtes zum Umgang mit Feuerwerken und damit einhergehenden Störungen wild lebender Tiere

 

Die allgemein verbreitete Zunahme an Feuerwerken und die damit einhergehenden Störungen wild lebender Tiere sind Anlass, nochmals auf die Rechtslage insbesondere auf den Erlass des SMUL vom 28. Dezember 2006, Az.: 62-8852.13/8 hinzuweisen.

 

Nach § 39 Abs. 1 Nr.1 BNatSchG ist es verboten, wild lebende Tiere mutwillig oder ohne vernünftigen Grund zu beunruhigen. Nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG besteht zudem ein Störungsverbot für streng geschützte Tiere und europäische Vogelarten. Das Abbrennen von Feuerwerken führt in der Regel zur Beunruhigung und ernsthaften Störung der normalen Lebensweise wild lebender Tiere, so z. B. bei der Nahrungsaufnahme, bei der Balz, beim Schlafen, Brüten, Betreuen des Nachwuchses. Derartige Störungen führen typischerweise zu sichtbaren Reaktionen, wie Flucht, Verdrücken, Angstreaktionen von Jungtieren.

 

Im Rahmen der Fortschreibung des sächsischen Artenschutzprogramms „Weißstorch“ verständigten sich die Naturschutzbehörden auf negativ beeinträchtigende Einzelereignisse, welche geeignet sind, Weißstörche zu beunruhigen und zu stören.

Dazu gehören Feuerwerke, die im Abstand von 1.000 m von besetzten Neststandorten des Weißstorchs im Brutzeitraum vom 15. Februar bis 15. September untersagt werden sollen.

 

Auf dem Gebiet der Gemeinde Thallwitz betrifft dies vier Standorte, die nachfolgend kartographisch dargestellt sind. Auf die Festlegung der Gebiete machte das LRA Landkreis Leipzig mit Schreiben vom 22.04.2015 erneut aufmerksam.

 

Wir weisen darauf hin, dass für den vorgenannten Zeitraum von Seiten der Gemeindeverwaltung Thallwitz keine Feuerwerke innerhalb der eingekreisten Gebiete genehmigt werden.

 

Ordnungsamt                                                                                                              

 

Die aktuell besetzten Horststandorte des Weißstorches in der Gemeinde Thallwitz:

 

 

 

Antrag für die Durchführung eines Feuerwerks finden Sie [hier].