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Öffnung Freibad Böhlitz ab 01.06.2021

Thallwitz

Freibad Böhlitz

 

Die Gemeinde Thallwitz eröffnet die Badesaison 2021 pünktlich um 10 Uhr zum Internationalen Kindertag  am 1. Juni im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten (Hygienekonzept und Nachweispflichten).

Mit Zuversicht wird auf die aktuellen Inzidenzwerte des Landkreises Leipzig geblickt. Sinken die Werte weiter (konstante Inzidenz unter 35 über 14 Tage), wäre ein Regelbetrieb Mitte Juni möglich.

 

Bis dahin allerdings gelten besondere Vorschriften, deren Einhaltungen zwingend erforderlich sind.

 

Bitte planen Sie Ihren Besuch – insbesondere am Wochenende – hinsichtlich der Vorlage eines tagaktuellen Testergebnisses. Hier sind die 24 Stunden unbedingt erforderlich, um den Einlass zu gewähren.

 

Die Gemeinde Thallwitz wünscht Ihnen trotz einiger Einschränkungen einen angenehmen Aufenthalt, maximale Erholung und Entspannung sowie Badespaß!!!

 

 

Thomas Pöge

Bürgermeister

 

 

 

Weitere Informationen:

 

Brauche ich ein Negativtest für den Besuch im Freibad?

Auszug SächsCoronaSchVO vom 26. Mai 2021

§ 20 Bäder, Saunen

(2) Die Öffnung der Freibäder ist mit Hygienekonzept und Kontakterfassung nach § 6 Absatz 1, 6 und 7 zulässig. Besucherinnen und Besucher müssen einen tagesaktuellen Test vorweisen. Unterschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 35 an 14 Tagen in Folge entfällt die Testpflicht.

 

Testpflicht für Geimpfte und Genesene?

Auszug SächsCoronaSchVO vom 26. Mai 2021

 

(6) Die Testpflicht gilt nicht für Personen:

                1. die nachweisen, dass sie über einen vollständigen Impfschutz gegen SARS-CoV-2 verfügen

                   Oder

                2. die von einer SARS-CoV-2-Infektion genesen sind.

 

Ein vollständiger Impfschutz liegt vor, wenn die zugrunde liegende Schutzimpfung mit einem oder mehreren vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse https://www.pei.de/impfstoffe/covid-19 genannten Impfstoffe erfolgt ist, und

  1. Entweder aus einer vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse

https://pei.de/impfstoffe/covid-19 veröffentlichten Anzahl von Impfdosen, die für

eine vollständige Schutzwirkung erforderlich ist, besteht und seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind oder

  1. bei einer genesenen Person aus einer verabreichten Impfdosis besteht.

 

Als genesen gelten diejenigen Personen, die ein mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis oder eine ärztliche Bescheinigung, die auf einem PCR-Test beruht, nachweisen können. Satz 1 gilt nicht für Personen, die mindestens 1 Symptom nach § 23 Absatz 9 Satz 1 Nummer 1 zeigen, das auf eine Infektion mit SARS CoV-2 hinweist.

 

(7) Zur Nachweisführung genügt die Gewährung der Einsichtnahme in die Test- oder Impfnachweise gemeinsam mit einem amtlichen Ausweispapier im Original.

 

Gelten die Grundsätze der Kontaktbeschränkung auch in Freibädern?

Ja, gilt auch innerhalb von Freibädern. Insbesondere ist der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.

 

Wie viele Besucher dürfen gleichzeitig in das Freibad Böhlitz?

Ja, für das Freibad Böhlitz ergibt sich eine Maximalkapazität von 643 Badegästen gleichzeitig.

 

Besteht im Freibad Maskenpflicht?

Ja, im Kassenbereich und den Sanitärräumen.

 

Gibt es an der Rutsche und den Sprunganlagen Einschränkungen?

Die Rutsche und Sprungtürme sind geöffnet und dürfen jeweils nur von 1 Person genutzt werden.

Die Nutzung der Rutsche wird begrenzt, der geltende Mindestabstand wird durch Markierung angezeigt.

 

Gibt es Zugangsbeschränkungen für die Schwimmbecken?

Ja, auch in den Schwimmbecken gibt es Zugangsbeschränkungen, beachten Sie bitte die Hinweise des Personals.

 

Gibt es zeitliche Begrenzungen für den Besuch des Freibades?

Nein, Sie können so lange bleiben, wie Sie Lust haben.

 

Worauf muss ich im Planschbecken und Spielbereich achten?

Hier bitten wir darauf zu achten, dass auch Kinder den Abstand wahren.

 

Was passiert, wenn die maximale Besucherzahl erreicht ist?

Dann ist unter Umstanden Warten angesagt.

Die Höchstzahl der Badegäste wird im Rein-/Rausprinzip eingehalten.

 

Hat der Imbiss geöffnet?

Ja. Auch hier gelten Hygienevorschriften.

Für die verpachtete gastronomische Versorgung sind die allgemeinen Vorgaben der DEHOGA bindend. Verantwortlich hierfür ist der Pächter.

 

 

Ansprechpartner:           Schwimmmeister Klaus Vogel

                                Telefon:  034263-702123