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Das Umweltamt informiert - Wichtige Information an alle Waldbesitzer

Thallwitz

 

Die Sturmereignisse „Herwart“ und „Friederike“ haben im Winterhalbjahr für enorme Schäden, besonders in den durch Schädlinge gefährdeten Nadelbaumarten Fichte, Lärche und Kiefer über alle Eigentumsarten in den Waldbeständen des Landkreises Leipzig gesorgt.

In den Wäldern wird intensiv an der Beseitigung der Sturmschäden gearbeitet oder die Aufbereitung wurde bereits abgeschlossen. Bisher in diesem Umfang nicht gesehene Holzpolter säumen Wege und Plätze.

Jedoch sind auch auf vielen Flächen noch keine Aktivitäten sichtbar. Zu der zum Teil für die Waldbesitzer ungünstigen Flächensituation in Lage und Größe kommt noch die anhaltende Trockenheit hinzu. Diese versetzt die stehengebliebenen Bäume in eine angespannte Trockenstresssituation und damit verbundene Anfälligkeit für Schädlingsbefall.

 

Eine ungehinderte Ausbreitung der Schädlinge verursacht sehr schnell umfängliche ökologische und ökonomische Schäden an den Nadelholzbeständen durch Absterben der betroffenen Bäume. Ohne Sanierung der betroffenen Bestände wird die Stabilität und somit der Fortbestand der Bestände gefährdet und eine weitere Ausbreitung provoziert.

 

Um eigene und benachbarte Bestände vor Schäden durch eine weitere ungehinderte Ausbreitung der Borkenkäfer zu bewahren sind die Waldbesitzer nach §§ 16 ff. Sächsisches Waldgesetz (SächsWaldG) zur Durchführung von Waldschutzmaßnahmen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft verpflichtet.

 

Hiermit werden alle Waldbesitzer von Nadelholzbeständen darauf hingewiesen alle in ihren Beständen erkennbar von Sturm geschädigten oder von rindenbrütenden Holzschädlingen befallenen Bäume umgehend einzuschlagen und zu beräumen. Diese Maßnahmen sind erforderlich, um den vom Waldgesetz geforderten Erhalt des Waldes und seiner Funktionen zu erreichen.

 

Die Mitarbeiter der unteren Forstbehörde des Landkreises werden diese Umsetzung in den kommenden Wochen verstärkt kontrollieren. Unterlassene Sanierungen können im Rahmen der Forstaufsicht durch einen forstaufsichtlichen Hinweis angemahnt bzw. durch eine forstaufsichtliche Anordnung durchgesetzt werden, was mit zusätzlichen Kosten für den Waldbesitzer verbunden ist.

Für die kostenfreie Beratung und weitere Unterstützung zur Durchführung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen stehen den Waldbesitzern die Revierleiter der Abteilung. Privat- und Körperschaftswald des Staatsbetriebes Sachsenforst, Forstbezirk Leipzig (Tel. 0341 / 8608010) zur Verfügung.

 

Dr. Bergmann                                            

Amtsleiter Umweltamt

Landratsamt Landkreis Leipzig