Tierbestandsmeldung 2019 - Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse
Thallwitz
Meldung und Beitragszahlung des Tierbestandes unter Bezug auf § 23 Abs. 5 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG) in Verbindung mit der Beitragssatzung der Sächischen Tierseuchenkasse.
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