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Einwohnermeldeamt

Adresse:                                             Gemeindeverwaltung Thallwitz

                                                             Dorfplatz 5

                                                             04808 Thallwitz

 

Telefon Einwohnermeldeamt:      03425 9999140

Telefax:                                              03425 9999119

 

E-Mail Einwohnermeldeamt:      

 

 

Dienstleistungen:

  • An-, Ab-, Ummeldungen des Wohnsitzes

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Anmeldung

    Für eine Anmeldung in der Gemeinde Thallwitz sollten Sie folgende Unterlagen mitbringen:

    • Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis
    • Wenn vorhanden: Stammbuch
    • Mietvertrag bzw. Zustimmungserklärung
    • bei Hauseigentum Vorlage Grundbuchauszug bzw. Notarvertrag

    Abmeldung

    Für eine Abmeldung bei der Gemeinde Thallwitz benötigen Sie folgende Dokumente :

    • Ihren Personalausweis oder ihren Reisepass
    • Bei Kindern bis 16 Jahre ist generell bei einem Wohnungswechsel die Zustimmung beider Elternteile erforderlich

    Ummeldung

    Für eine Ummeldung innerhalb der Gemeinde Thallwitz sollten Sie folgende Unterlagen mitbringen :

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass
    • Bei Kindern bis 16 Jahre ist generell bei einem Wohnungswechsel die Zustimmung beider Elternteile erforderlich
    • Mietvertrag bzw. Zustimmungserklärung

     

  • Meldepflicht

    Für die Abmeldung haben Sie zwei Wochen nach dem Auszug Zeit.

    Eine vorzeitige Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem anstehenden Auszug möglich. Das Melderegister wird in diesem Fall erst zum Datum des tatsächlichen Auszugs fortgeschrieben. Im Gegensatz zum Einzug braucht der Auszug vom Wohnungsgeber nicht gesondert bestätigt zu werden. Ein längeres Überschreiten der Abmeldefrist kann mit einem Verwarn- oder Bußgeld belegt werden.

  • Kinderreisepass

    Kinder bis zum 12. Lebensjahr können einen Kinderreisepass erhalten.
    Der Kinderreisepass ersetzt den bisherigen Kinderausweis.

     

    Gültigkeit: Der Kinderreisepasss ist ab Antragsstellung ein Jahr gültig und kann für ein Jahr verlängert werden, sofern er noch seine Gültigkeit besitzt. Ein Kinderreisepass mit abgelaufener Gültigkeit kann nicht verlängert werden. In diesem Falle ist eine Neuausstellung erforderlich.
     

    Ab Vollendung des 12. Lebensjahres ist nur die Beantragung eines Reisepasses oder eines Personalausweises möglich

     

    Zur Beantragung eines Kinderreisepasses ist ein gemeinsamer Antrag der Sorgeberechtigten (in der Regel Vater und Mutter) erforderlich. Bei alleinigem Sorgerecht ist dieses nachzuweisen. Eine Vollmacht für den nicht anwesenden zweiten Sorgeberechtigten muss vorgelegt werden. Bei alleinigem Sorgerecht ist dieses nachzuweisen.

     

    Zur Beantragung sind notwendig: Passfoto, Körpergröße und Augenfarbe. Das Kind muss ab dem 10. Lebensjahr bei der Antragstellung für die Unterschrift anwesend sein.

     

  • Personalausweis

    Ab dem 01.08.2021 ist die Abgabe von Fingerabdrücken zwingend erforderlich.

     

    Welche Unterlagen werden benötigt?
    • Bisheriger Personalausweis oder Reisepass
    • Biometrisches Passbild
    • Geburts- oder Heiratsurkunde

     

  • Reisepass

    Welche Unterlagen werden benötigt?
    • Bisheriger Personalausweis oder Reisepass
    • Biometrisches Passbild
    • Geburts- oder Heiratsurkunde

     

  • Auskünfte aus dem Melderegister

  • Auskunfts- und Übermittlungssperre

  • Beglaubigungen (außer Urkunden - Zuständigkeit Standesamt)

  • Führungszeugnis

  • Gewerbeanzeigen

  • Gewerbezentralregister

 

Bitte beachten Sie unter: Gemeinde Thallwitz - Aktuelles, die Informationen zum Datenschutz. Insbesondere finden Sie dort die Betroffenenauskunft der Datenschutz-Grundverordnung.